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Samstag, 16. Juni 2012

Persönlichkeitsrechte in Social Media und Web 2.0

Im Folgenden eine Auseinandersetzung mit dem Thema Persönlichkeitsrechte in Social Media; erstellt im Rahmen des "Social Media Praxis Seminar":

"Als Grundrechte ergeben sich die Persönlichkeitsrechte aus der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Menschenwürde (Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG). Im Privatrecht stellen sie Mindestanforderungen an zwischenmenschliches Benehmen. Aus ihrer Verletzung können Unterlassungs-Schmerzensgeldansprüche resultieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (http://www.bpb.de/wissen/K57L2Q) (§ 823 BGB) schützt unter anderem die persönliche und berufliche Ehre gegen diffamierende, verzerrende oder unwahre Darstellungen. Auch umfasst ist das Recht, darüber zu entscheiden, ob überhaupt und in welchem Umfang persönliche Daten von mir publik werden (Recht auf informationelle Selbstbestimmung)."

Wichtige besondere Persönlichkeitsrechte sind das Recht, zu entscheiden, ob ich für andere erkennbar irgendwo abgebildet werden möchte (Recht am eigenen Bild - §§ 22,23 Kunsturhebergesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html, http://www.gesetze-iminternet.de/kunsturhg/__23.html) sowie das Recht am eigenen Namen (§ 12 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/12.html): Eine unzulässige Namensanmaßung liegt vor, wenn ein anderer unter meinem Namen auftritt und dadurch eine Verwechslungsgefahr provoziert. Das bisherige Schattendasein der Persönlichkeitsrechte hatte einen einfachen Grund: Im 20. Jahrhundert drohten Verletzungen von Persönlichkeitsrechten vor allem durch klassische Presseberichterstattung. (…) Allerdings muss man sich wohl damit abfinden, dass ein auf Facebook eingestelltes Foto auch von Personensuchmaschinen zu Tage gefördert wird, sofern man den deren Zugriff nicht durch die Nutzung einer entsprechenden Funktion unterbunden hat (OLG Köln, Urt. v. 09.02.2010 - 28 O 662/08) (…) Eine neue Modalität der Namensrechtsverletzung bringt der Microblogging-Dienst Twitter mit sich: Bei der so genannten "Impersonation" legen sich Dritte unter fremdem Namen ein Profil an, um dergestalt "Tweets" an die Internetgemeinde zu senden" (http://www.fluter.de/de/recht/thema/9216/)

"Welche rechtliche Handhabe hat das Opfer dann? Wie sollte man vorgehen? Als ersten Schritt kann man dem Täter eine Abmahnung schreiben, ihm mitteilen, welche Rechte er verletzt hat, und ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Wenn das nicht hilft, ist eine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz meistens sinnvoller als der strafrechtliche Weg, (…)" (http://www.zeit.de/online/2008/22/interview-mobbing).

Persöhnlichkeitsrechtrechte haben gerade auch in Zeiten des Social Media ihre Berechtigung


Der Blogger und Anwalt Udo Vetter kann die allgemeine Haltung der Kritiker nicht teilen. Für ihn ist das internet nicht als ein rechtsfreier Raum zu betrachten. "Persönlichkeitsrechte gelten auch im Internet" und verwies auf den Fall Ariane Friedrich, welcher diesjährige, hitzige Aprildiskussionen in den Internetforen ausgelöst haben soll.

Der Fall : ARIANE FRIEDRICH

Ariane Friedrich, eine Polizeikommissarin und hochkarätige, deutsche Hochspringerin erstatte Anzeige wegen Sexueller Belästigung.Die Frankfurterin veröffentlichte via Facebook die E-Mail eines Mannes der ihr ein Foto seines Geschlechtsteils anbot. Vielleicht sei dass aber auch ein verheerender Fehler wie es Udo Vetter in seinem law Blog attestierte, denn de Absender der E-Mail könnte jaauch gefälscht sein. Aber auch wenn Frau Friedrich den Täter dingfestmachen würde, was sie zu beweisen hätte, ist eine namentliche Öffentlichmachung wie in diesem Fall unrechtmässig. Es hätte in der ausgewiesen Stadt des Cyberstalkers eben auch zwei Personen mit dem gleichen Namen gegeben.Friedrich rechtfertigte Ihren Schritt so : “Herausnehmen aus der Anonymität” Eine Strafanzeige will die Hochspringerin an dieser Stelle allerdings noch zurückhalten.

Social Media Debate on personal rights


Es ist schon sehr auffällig wenn man Sätze wie: Persönlichkeitsrecht in sozialen Netzwerken in die USVersion von Google eingibt.Die Trefferquote lässt doch zu wünschen übrig. Themen und Artikel rund um dieses Thema sind auf den ersten Blick nicht zu finden.Hingegen finden sich allerlei andere Gebiete die Social Media und Human Rights behandeln. Oder aber es handelt sich dann um ganz konkrete Fälle auf Facebook, oder Google+… 

 

Grüne stellen Antrag auf Datenschutz in den sozialen Netzwerken 16.12.2011


Datenschutz und Verbraucherschutz online stärken

Persönliche Daten sind schon seit einiger Zeit die Währung der Zeit . Die Grünen machen sich mit ihrem Antrag für einenBundesdeutschen Datenschutz in den sozialen Netzwerken stark. Social Media Plattformen bieten grösst mögliche individuell, vernezte Freiheiten und reichen gleichzeitig die analysierten Daten an Drittanbieter weiter, die uns mit gezielten Werbebannern digitalen Honig servieren.Das ausgewertete Nutzungsverhalten der User wird entlohnt....

"Gleichzeitig werden laufend neue Funktionen angeboten, beispielsweise Lokalisierungsdienste, die automatisierte Gesichtserkennung oder das Hochladen von Adressbüchern, mit denen weitere Daten und Informationen auch von Dritten erfasst werden, die bislang überhaupt nichts mit dem jeweiligen Anbieter zu tun haben. Hinzu kommt die verstärkte Nutzung durch Personalverantwortliche von Unternehmen, die soziale Netzwerke zur Recherche über Beschäftigte und Bewerber nutzen, auch Sicherheitsbehörden zeigen zunehmend Interesse.

Informationelle Selbstbestimmung -- das A und O sozialer Netzwerke."

"Mit dem Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger, "grundsätzlich selbst bestimmen und entscheiden zu können, wer was wann über sie weiß" -- dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -- sind diese Datenverarbeitungspraktiken kaum in Einklang zu bringen. Dieses Grundrecht gilt mehr denn je auch im Verhältnis von Unternehmen und Verbrauchern und löst Schutzpflichten des Staates aus. Dieser muss mit gesetzlichen Regelungen einen Rahmen vorgeben, wenn die informationelle Selbstbestimmung bei dominant gewordenen Plattformen wie Facebook nur noch teilweise gegeben ist."

"Die nahezu uferlosen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Anbieter, die meist auf prinzipielle Freigabe aller Daten ausgelegten Grundeinstellungen, mangelhafte Offenlegungen der Verarbeitungszwecke der Anbieter und auch die mangelnde Anerkennung der Geltung bundesdeutscher Standards des Datenschutzes stellen ungelöste Grundprobleme der sozialen Netzwerke dar. Mit nahezu jedem neuen Angebot treten schwerwiegende neue Probleme auf, die aufgrund der Verbreitung der Netzwerke das Potential haben, Rechte auf Privatheit und Selbstbestimmung zu unterlaufen. Dies hat z.B. die Debatte um die Zulässigkeit von integrierten "Gefällt mir"-Buttons auf anderen Websites gezeigt, mit denen das Surfverhalten auch außerhalb der jeweiligen Plattform adressierbar gemacht werden kann.Klare gesetzliche Regelungen anstelle schwacher Selbstverpflichtungen."

"Wir teilen deshalb die Einschätzung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, wonach die von sozialen Netzwerken ausgehenden Probleme für die Persönlichkeitsrechte dringend einer Klärung bedürfen. Dabei sehen wir vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht und bezweifeln, dass Selbstverpflichtungen der Wirtschaft der alleinige Weg seien können. Wir sind uns bewusst, dass wegen der Internationalität des Internets auch flankierende allgemeine Regelungen zum Internetdatenschutz notwendig sind. Die grüne Bundestagsfraktion fordert deshalb die Klarstellung der Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit des bundesdeutschen Rechts, die Überprüfung des sog. Safe-Harbor-Datenabkommens, und neben anderen Forderungen, die Verpflichtung von Webanbietern auf einen Datenschutz "ab Werk", also bereits bei der Herstellung ihrer Software. 

Transparente Datenverarbeitung und informierte Nutzung."
"Soziale Netzwerke selbst sind in der Regel immer noch zu intransparent im Hinblick auf ihre Datenverarbeitung. Datenschutzfreundliche Grundeinstellungen, verständliche und knappe AGB-Regeln und erweiterte Informationspflichten sind notwendig, um informierte Entscheidungen der Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen. Rechte wie die Löschung selbst eingestellter Inhalte und der jederzeitige Wechsel zwischen Anbietern samt Recht auf Herausgabe der eigenen Daten stärken die Verbraucher. Pseudonyme Nutzungsmöglichkeiten müssen gesetzlich verbürgt und die Freischaltung neuer datenschutzsensibler Dienste wie etwa der Gesichtserkennung darf nur nach hinreichender Vorankündigung und vorab und gesondert erklärter informierter Einwilligung der betroffenen Nutzer erfolgen. Anbieter sozialer Netzwerke, die hohe Maßstäbe für informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Datensicherheit einhalten und zur Vielfalt des World Wide Web beitragen, unterstützen wir nachdrücklich."

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